Das Hamburger Thalia Theater lud Mitte des vergangenen Monats zu einer besonderen Inszenierung ein. In einem „Prozess gegen Deutschland“ wurde auf der Bühne die Frage behandelt, ob die AfD verboten werden sollte. Schauspieler, Juristen, Publizisten und politische Beobachter traten als Rollenfiguren auf – Anklage, Verteidigung, Zeugen. Es war ein diskursives Theaterexperiment. Harald Martenstein war eingeladen worden, den Zeugen gegen ein mögliches AfD-Verbot zu geben1. Seinen deutlichen Worten: „Wir reden vom Ende der Demokratie“ folgten Buh-Rufe im Saal. und große Aufmerksamkeit der öffentlichen Kommentatoren.
Konservative, extreme Rechte oder Rechtsradikale reagierten enthusiastisch. Im traditionell linken Theater hatte es Deutschlands „bekanntester Kolumnist“ dem Publikum richtig gegeben. Bei Cicero hieß es gleich in der Überschrift: „Applaus, Herr Martenstein!“ und schon im Vorspann wurde die Rede sogar als „grandios“ bezeichnet; Martenstein habe dem „Unsere Demokratie‘-Milieu“ die Leviten gelesen2. Bei Nius ging es noch markiger. Das Theaterexperiment wurde zur Affäre: „Vom Thalia-Theater gelöscht! Hier sehen Sie die gesamte historische Martenstein-Rede.“ Die BILD wiederum fragte: „Ist das für Sie Faschismus?“ – und präsentierte die Rede als dokumentierenswerten Beitrag zur Verbotsdebatte3 und Beatrix von Storch postete, das sei eine „Brandrede … gegen ein AfD-Verbot“ und „MUSS jeder hören“4.
Wenige Tage später saß Martenstein in der ZDF-Talkshow bei Markus Lanz und bekräftigte noch einmal seine Position. Was er auf der Bühne als theatrale Intervention gespielt hatte, wäre auch seine politische Überzeugung. Ein Verbot einer von Millionen gewählten Partei – so seine Warnung – würde die Demokratie selbst beschädigen.
Melanie Amann verlagerte die Debatte auf ihren juristischen Kern. Sie widersprach Martenstein, wenn auch nicht allem, sondern dem strukturellen Kern seiner Rede: „Ich bin noch nicht mal diametral anderer Meinung, sondern ein paar Punkte, die Sie hatten, denen habe ich sogar zugestimmt Aber ich finde, Sie sind… am Thema vorbeigegangen. Sie haben allerlei Dinge aufgeworfen die stimmen: Es ist ein Unterschied zwischen rechts und rechtsradikal. Und bei uns sind wir vielleicht in Deutschland zu schnell bei der Hand mit dem Label, rechts ist blöd und ist demokratiefeindlich oder so. Also solche Punkte kamen ja ganz viele. Und die Leute wollen legitime Meinungen verbieten und so... Das mag alles sein. Nur… Ein Parteiverbot der AfD würde sich mit diesen ganzen Positionen, die Sie da aufgeworfen haben, überhaupt nicht befassen. “ Ihr Einwand: „Thema verfehlt“.
Warum? Weil es beim Parteiverbot um verfassungsrechtliche Voraussetzungen geht, nicht um WählerInnen der AfD, nicht um deren gefühlte Demütigung, nicht um gesellschaftliche Spaltung. Beim Verbotsverfahren gehe es um den Artikel 21 des Grundgesetzes, um die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, um die Frage, ob eine Partei „aggressiv-kämpferisch“ darauf hinarbeitet, diese Ordnung zu beseitigen. „Das Parteiverbotsverfahren ist ein Instrument, um sicherzustellen, dass es nie wieder passiert (Faschismus, Totalitarismus, Diktatur). Und es ist eben nicht ein Politiker der eine missliebige Partei ausschaltet. Es ist nicht eine gesellschaftliche Mehrheit, die eine lästige Minderheit loswerden will. Sondern es ist ein aus der Politik und von Staatsorganen angestoßener Prozess, in dem Richter nach juristischen, verfassungsrechtlichen Prinzipien prüfen, ist diese Partei eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, ja oder nein.“
Dann kommt es, wie es in solchen Diskussionen kommen muss: Angriff ist die beste Verteidigung. Jedenfalls scheint Harald Martenstein das zu denken:
„Ich finde Sie bauen einen Strohmann auf. Die Gleichsetzung, und das machen Sie ja, der AfD mit der NSDAP. Sie haben ja diese Partie nie wieder und wir wollen das nie wieder haben. Das ist historischer Unsinn. Das Parteiverbotsverfahren Ich möchte Ihnen nur sagen, die AfD ist eine andere Partei als die NSDAP!“
Amann hatte nichts dergleichen gesagt, nichts über eine Gleichsetzung der beiden Parteien. Sie hatte lediglich den historischen Entstehungshintergrund des Instruments erläutert. Martenstein aber wittert in der historischen Referenz die „Nazi-Keule“. Und so reden sie aneinander vorbei, wobei Melanie Amann zugestand, dass die Sorge vor politischen Nebenwirkungen legitim sei. Man könne das Instrument eines Verbotsverfahrens für politisch unklug halten und befürchten, es würde die AfD stärken, sie in eine Märtyrerrolle treiben oder die Spaltung vertiefen. All das seien politische Argumente. Sie würden die Folgen betreffen, aber nicht die juristische Kernfrage beantworten: Ist die AfD nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden? Wenn ja, dann ist sie verfassungswidrig und darüber entscheide nicht die Zahl der Wähler, sondern deren Verhalten. Ein Parteiverbot wäre nicht das Werk einer empörten Mehrheit, sondern – wenn überhaupt – das Ergebnis eines langwierigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Genau hier liegt die analytische Differenz zwischen Martenstein und Amann: Der eine argumentiert aus der Perspektive politischer Wirkung und demokratischer Stimmungslage; die andere aus der Perspektive institutioneller Sicherung und verfassungsrechtlicher Prüfung. Es ist ein Unterschied, ob man die Demokratie mit einem AfD-Verbot als dramatische Metapher, als publizistische Zuspitzung verschwinden sieht, oder ob man fragt, welche rechtlichen Schwellen für ein solches Verbot existieren und ob sie überschritten sind. Dass sich beide Ebenen in einer Talkshow vermischen, ist nicht überraschend, meistens von den Veranstaltern gewünscht, weil es den Widerhall in der Öffentlichkeit steigert.
Die Debatte drehte sich weniger um die AfD als um das Verständnis von Demokratie und die Frage: Ist sie eine Ordnung, die sich selbst schützen darf, auch gegen große Teile der Wählenden? Martenstein beantwortete diese Frage implizit zugunsten einer erschreckend wachsenden Wählerschaft und bekam Applaus aus deren Reihen. Amann erinnerte daran, dass das Grundgesetz eine Forderung formuliert: Die wehrhafte Demokratie muss unter engen Voraussetzungen eingreifen. Ob diese in Bezug auf die AfD erfüllt sind, ist eine offene, juristische Frage und in ihrer Komplexität wenig für Applaus und Klicks geeignet, schon gar nicht für leicht lesbare Kolumnen, für die Harald Martenstein jetzt bei BILD zuständig ist.
